Das Beantragen von Arbeitssicherheitsschuhen erfolgt in der Regel über Ihren Arbeitgeber und orientiert sich an den Vorgaben des Arbeitsschutzes. Nachfolgend finden Sie eine Schritt-für-Schritt-Anleitung:
Sicherheitsschuh
Sicherheitsschuhe sind speziell entwickelt, um Ihre Füße vor Gefahren am Arbeitsplatz zu schützen. Mit robusten, rutschfesten Sohlen, stoßdämpfenden Eigenschaften und einer verstärkten Zehenkappe bieten sie zuverlässigen Schutz vor Verletzungen durch herabfallende Gegenstände, scharfe Objekte oder rutschige Böden. Zudem sorgen atmungsaktive Materialien und ergonomische Designs für hohen Tragekomfort, sodass Sie sich auch bei langen Arbeitseinsätzen wohlfühlen. Sicherheitsschuhe sind ein unverzichtbares Element für alle, die in gefährlichen oder anspruchsvollen Arbeitsumfeldern tätig sind.
Einlagen für Arbeitssicherheitsschuhe: Zusätzlicher Komfort und Schutz mit Sicherheit
Einlagen für Arbeitssicherheitsschuhe bieten eine wichtige Ergänzung, um den Tragekomfort und die Funktionalität der Schuhe zu verbessern. Sie helfen dabei, den Druck gleichmäßig zu verteilen, die Fußgesundheit zu fördern und zusätzliche Schutzfunktionen zu gewährleisten. Besonders bei langen Arbeitstagen oder in anspruchsvollen Arbeitsumgebungen tragen hochwertige Einlagen dazu bei, Ermüdungserscheinungen zu verringern und das Risiko von Fußproblemen wie Plantarfasziitis oder Blasenbildung zu minimieren.
Vorteile von Einlagen in Arbeitssicherheitsschuhen:
- Erhöhter Komfort: Durch die Polsterung und Dämpfung bieten Einlagen eine angenehme Abfederung und reduzieren den Aufprall beim Gehen oder Stehen auf harten Böden.
- Bessere Fußunterstützung: Einlagen unterstützen die natürliche Fußform und verbessern die Haltung, was besonders in Berufen mit hohem Stehaufwand von Vorteil ist.
- Individuelle Anpassung: Einlagen können je nach Bedarf angepasst werden, z. B. für spezielle Fußfehlstellungen oder individuelle Anforderungen wie eine erhöhte Dämpfung im Fersenbereich.
- Reduktion von Druckstellen: Sie helfen, unangenehme Druckstellen und Reibung zu vermeiden, indem sie eine gleichmäßige Druckverteilung über den gesamten Fuß bieten.
Einsatzbereiche:
- Bau- und Handwerksberufe: Einlagen mit starker Dämpfung können den Aufprall beim Laufen auf harten, unebenen Oberflächen reduzieren.
- Logistik und Lagerarbeit: Hier bieten orthopädische Einlagen zusätzlichen Halt und verhindern eine Überlastung des Fußgewölbes.
- Maschinenbau: Einlagen mit Antirutsch-Funktion bieten extra Sicherheit und verbessern den Halt auf rutschigen Oberflächen.
Für die bestmögliche Wirkung sollten Einlagen für Arbeitssicherheitsschuhe regelmäßig ausgetauscht und auf den individuellen Bedarf abgestimmt werden. Sie sind eine kostengünstige, aber äußerst effektive Möglichkeit, den gesamten Tragekomfort und den Schutz der Arbeitsschuhe zu verbessern.
Warum darf eine normale kassenübliche Einlage nicht in Sicherheitsschuhen getragen werden?
Sicherheitsschuhe sind baumustergeprüft, zB. auf Öl- und Säurefestigkeit und Antistatik. Eine normale kassenübliche Einlage hat diese Baumusterprüfung nicht, die Krankenkassen dürfen diese Einlagen auch nicht bezahlen.
Welche Gefahr droht bei einem Unfall?
Nehmen wir an, Sie hätten einen Arbeitsunfall gehabt. Nehmen wir weiterhin an, dass Sie in Ihren Sicherheitsschuhen Ihre von der Krankenkasse bezahlten Einlagen getragen hätten.
Nach einem Arbeitsunfall kann die persönliche Schutzausrüstung (PSA) inspiziert werden. Wird jetzt festgestellt, dass ein Teil der Ausrüstung nicht baumustergeprüft ist, hätten Sie und Ihre Sicherheitsfachkraft bzw. Ihr Arbeitgeber ein Problem.
Da in Deutschland Vorschriften immer genauer ausgelegt werden, kann es passieren, dass Regressansprüche an Ihren Sicherheitsbeauftragten, Ihren Arbeitgeber oder sogar an Sie herangetragen werden.
DGUV Regel 112-191: Was bedeutet diese Regel?
Die DGUV Regel 112-191 bezieht sich auf die Vorschriften zur Nutzung von orthopädischen Einlagen in Arbeitssicherheitsschuhen. Sie stellt sicher, dass durch Modifikationen wie Einlagen die Sicherheitsfunktionen der Schuhe nicht beeinträchtigt werden. Die wichtigsten Regelungen umfassen:
1. Grundlagen der Vorschrift
- Sicherheitsschuhe (z.B. von Atlas) unterliegen der Norm EN ISO 20345, die Schutzfunktionen wie Antistatik, Zehenschutz und Durchtrittschutz vorschreibt.
- Orthopädische Anpassungen, wie Einlagen oder Sohlenänderungen, dürfen diese Schutzfunktionen nicht beeinträchtigen.
2. Zertifizierte Einlagen
- Orthopädische Einlagen müssen für den jeweiligen Sicherheitsschuh zertifiziert sein. Die Anpassung und Prüfung erfolgen durch zertifizierte Stellen (z. B. TÜV Rheinland).
- Die Einlagen und der Schuh werden im Rahmen einer Baumusterprüfung getestet, um die Normenkonformität sicherzustellen
3. Einsatz von individuellen Einlagen
- Individuell angefertigte Einlagen (z. B. für medizinische Zwecke) dürfen nur verwendet werden, wenn sie gemeinsam mit dem Schuh geprüft wurden.
- Nicht zertifizierte Einlagen können die Schutzfunktion beeinträchtigen und sind daher unzulässig.
4. Herstellerverantwortung
- Schuhhersteller bieten oft vorgeprüfte Modelle für häufige orthopädische Anforderungen an, wie Fehlstellungen oder das diabetische Fußsyndrom.
- Diese Schuhe berücksichtigen spezielle Anforderungen an Platz und Passform und werden mit kompatiblen Einlegesohlen geliefert.
5. Anpassung durch Fachkräfte
- Änderungen am Schuh (z. B. durch Orthopädieschuhmacher) dürfen nur nach Vorgabe der Vorschrift erfolgen.
- Einlagen dürfen die Zehenschutzkappe oder andere sicherheitsrelevante Eigenschaften nicht beeinflussen, wie z. B. die Energieaufnahme im Fersenbereich oder die Antistatik
6. Kennzeichnungspflicht
- Sicherheitsschuhe mit orthopädischen Anpassungen müssen entsprechend gekennzeichnet werden, um ihre geprüften Eigenschaften zu dokumentieren.
- Jeder modifizierte Schuh darf ausschließlich von der Person getragen werden, für die die Anpassung vorgenommen wurde
7. Bedeutung für die Praxis
- Unternehmen und Arbeitnehmer müssen sicherstellen, dass Arbeitssicherheitsschuhe inklusive Einlagen den gesetzlichen Vorgaben entsprechen.
- Anpassungen ohne Zertifizierung können zu Haftungsfragen im Falle von Arbeitsunfällen führen.